Rechtsanwalt

Christian Thome

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Rechtsanwalt

Christian Thome

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Vita

 

  • 1985 in Heidelberg geboren
  • Studium an der Hochschule Kehl, Diplom-Verwaltungswirt (FH)
  • Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz
  • Referendariat in Heidelberg, Berlin und Speyerzugelassen als Rechtsanwalt
  • Seit 2016 bei Nonnenmacher Rechtsanwälte Karlsruhe
  • Seit 2019 Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

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Kontakt


Assistenz:
Frau Palik


Telefon:

0721 985 22-18

Fax:

0721 985 22-50


E-Mail:

thome@nonnenmacher.de

Korrespondenzsprache
Deutsch, Englisch

Aktive Mitgliedschaften:



Lehrtätigkeit:


  • Prüfer an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule Kehl

Schwerpunkt

Überregional tätig in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts und Verfassungsrechts.

Für Kommunen, Körperschaften, Projektentwickler und Bürger

Überregionale Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Bauträgern, Unternehmen, Gemeinden in Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan- und Planfeststellungsverfahren, Umlegungsverfahren und im Erschließungs- und Beitragsrecht. Ständig tätig auf allen Gebieten des Verwaltungsrechts, so u.a. auch im Kommunalrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht, Immissionsschutzrecht, Bodenschutzrecht (Altlasten und sonstige Bodenverunreinigungen) und Gewerberecht.

Für Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Dienstherren

Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Dienstherren, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienstrecht. Ständige Tätigkeit bspw. im Beihilferecht und Dienstunfallrecht, Beratung und Vertretung auch in Disziplinarverfahren und bei Konkurrentenstreitigkeiten

Für Schüler und Studenten

Erfahrung und Tätigkeit im Schulrecht und Hochschulrecht einschließlich des Prüfungsrechts. Ständige Beratung und Vertretung in hochschulrechtlichen, schulrechtlichen und prüfungsrechtlichen Verfahren, bspw. bei Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulationen, Nichtzulassung zum Abitur, Nichtversetzung etc.

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